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   BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10   

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BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10 (https://dejure.org/2010,9029)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10 (https://dejure.org/2010,9029)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 (https://dejure.org/2010,9029)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1 VwGO verletzt Klägerin nicht in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG - Vorliegen von Sachgründen für fachgerichtliche Verfahrensgestaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93a Abs 1 S 1 VwGO
    Nichtannahmebeschluss: Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1 VwGO verletzt Klägerin nicht in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG - Vorliegen von Sachgründen für fachgerichtliche Verfahrensgestaltung - Zulässigkeit der gegen ...

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beschlusses über die Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren i.S.v. § 93a Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Von Verfassungs wegen geschützter Anspruch auf Beibehaltung der Verfahrensstellung als in einen Kreis von Musterverfahren ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1 VwGO verletzt Klägerin nicht in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG - Vorliegen von Sachgründen für fachgerichtliche Verfahrensgestaltung - Zulässigkeit der gegen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1 VwGO verletzt Klägerin nicht in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG - Vorliegen von Sachgründen für fachgerichtliche Verfahrensgestaltung - Zulässigkeit der gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Beschlusses über die Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren i.S.v. § 93a Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Von Verfassungs wegen geschützter Anspruch auf Beibehaltung der Verfahrensstellung als in einen Kreis von Musterverfahren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 611
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 119, 292 ).

    Der Grund für den Ausschluss fehlt allerdings, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den betroffenen Beteiligten führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Der Grund für den Ausschluss fehlt allerdings, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den betroffenen Beteiligten führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der prozessführende Beteiligte seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Selbst wenn die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs unterstellt wird und dahingestellt bleibt, ob die Beschwerdeführerin als Gemeinde im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG beschwerdefähig ist (vgl. BVerfGE 61, 82 ; auch BVerfGE 107, 299 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, juris Rn. 27), bleibt die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.
  • BVerwG, 19.12.2006 - 4 A 1053.06

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Eine rechtliche Bindung an die in den Musterverfahren ergangenen rechtskräftigen Entscheidungen für das ausgesetzte Verfahren der Beschwerdeführerin besteht nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 A 1053.06 [4 A 1041.04] -, juris und Beschluss vom 18. April 2007 - 4 A 1003.07 [4 A 1022.06] -, juris ; vgl. auch BVerfG, a.a.O. S. 909; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 93a Rn. 23 [Stand: November 2009]; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 93a Rn. 20).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Sind dem Richter im Interesse einer angemessenen Verfahrensgestaltung Ermessensbefugnisse eingeräumt, so müssen diese Vorschriften im konkreten Fall im Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden; sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz führen (vgl. BVerfGE 112, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Selbst wenn die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs unterstellt wird und dahingestellt bleibt, ob die Beschwerdeführerin als Gemeinde im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG beschwerdefähig ist (vgl. BVerfGE 61, 82 ; auch BVerfGE 107, 299 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, juris Rn. 27), bleibt die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 17.03.2009 - 1 BvR 432/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung und wegen Subsidiarität

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

  • BVerwG, 18.04.2007 - 4 A 1003.07

    Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld;

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und

    Dabei steht dem Gericht aber ein Gestaltungsspielraum zu, der regelmäßig erst dann überschritten ist, wenn sich die verfahrensleitende Entscheidung nicht auf verfahrensökonomische Sachgründe stützen lässt, sondern von sachfremden und zweckwidrigen Erwägungen getragen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 -, juris, Rn. 13 ff., zu § 93a VwGO) oder im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falls unverhältnismäßig erscheint (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Juli 2006, Beschwerde-Nr. 38033/02, Stork ./. Deutschland, Rn. 44; Urteil vom 11. Januar 2007, Beschwerde-Nr. 20027/02, Herbst ./. Deutschland, Rn. 78; Urteil vom 15. Februar 2007, Beschwerde-Nr. 19124/02, Kirsten ./. Deutschland, Rn. 43).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 4 B 3.17

    Anhörung; Musterverfahren; Nachverfahren

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass eine Entscheidung im Beschlusswege nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO weder von vornherein gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 ff.) noch von vornherein gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - BVerfGK 17, 68 = juris Rn. 55 ff.).

    Auch im vereinfachten Beschlussverfahren stehen den Beteiligten gegen den Beschluss diejenigen Rechtsmittel zu, die zulässig wären, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte (vgl. § 93a Abs. 2 Satz 5 VwGO), also insbesondere das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 11).

    Sind ihm, wie in § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, im Interesse einer angemessenen Verfahrensgestaltung Ermessensbefugnisse eingeräumt, so müssen diese im konkreten Fall mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden; sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 53.17

    Nachverfahren gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass eine Entscheidung im Beschlusswege nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO weder von vornherein gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 ff.) noch von vornherein gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - BVerfGK 17, 68 = juris Rn. 55 ff.).

    Auch im vereinfachten Beschlussverfahren stehen den Beteiligten gegen den Beschluss diejenigen Rechtsmittel zu, die zulässig wären, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte (vgl. § 93a Abs. 2 Satz 5 VwGO), also insbesondere das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 11).

    Sind ihm, wie in § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, im Interesse einer angemessenen Verfahrensgestaltung Ermessensbefugnisse eingeräumt, so müssen diese im konkreten Fall mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden; sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 37.17

    Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass eine Entscheidung im Beschlusswege nach § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO weder von vornherein gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 ff.) noch von vornherein gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - BVerfGK 17, 68 = juris Rn. 55 ff.).

    Auch im vereinfachten Beschlussverfahren stehen den Beteiligten gegen den Beschluss diejenigen Rechtsmittel zu, die zulässig wären, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte (vgl. § 93a Abs. 2 Satz 5 VwGO), also insbesondere das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 11).

    Sind ihm, wie in § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, im Interesse einer angemessenen Verfahrensgestaltung Ermessensbefugnisse eingeräumt, so müssen diese im konkreten Fall mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden; sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, auf welches sich zur Geltendmachung ihrer Rechte aus Art. 28 Abs. 2 GG auch Gemeinden berufen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 7 C 10.08 - BVerwGE 132, 261 Rn. 32, 34, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998 - 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 119 S. 54, Beschluss vom 13. September 1993 - 4 B 68.93 - NVwZ-RR 1994, 187 ; offengelassen bislang vom BVerfG, vgl. Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 m.w.N.; ablehnend Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Stand September 2016, Art. 19 Abs. 4 Rn. 43), erfordert jedoch in diesem Fall, dass der Wille, der für die Auslegung nach § 74 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 VwVfG zuständigen Gemeinde eine Ausfertigung nicht nur zum Zwecke der Auslegung im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung, sondern auch individuell zuzustellen, eindeutig erkennbar ist.
  • BVerwG, 21.01.2020 - 4 B 33.17

    Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Schutz vor Wirbelschleppen bei

    Er hat insbesondere erkannt, dass die Norm mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 f. m.w.N.) und Art. 6 Abs. 1 EMRK zu beachten ist.

    Auch im vereinfachten Beschlussverfahren stehen den Beteiligten gegen den Beschluss diejenigen Rechtsmittel zu, die zulässig wären, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte (vgl. § 93a Abs. 2 Satz 5 VwGO), also insbesondere das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 11).

    Sind ihm, wie in § 93a Abs. 2 Satz 1 VwGO, im Interesse einer angemessenen Verfahrensgestaltung Ermessensbefugnisse eingeräumt, so müssen diese im konkreten Fall mit Blick auf die Grundrechte ausgelegt und angewendet werden; sie dürfen nicht zu einer Verkürzung des grundrechtlich gesicherten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz führen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 12 f. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 9 C 1507/12

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Klage der Stadt Flörsheim am Main

    Es hat vielmehr außerdem festgestellt, dass eine Entscheidung im Wege des Nachverfahrens nicht schon grundsätzlichen Bedenken unterliegt, da der Klägerin und damaligen Beschwerdeführerin auch im vereinfachten Beschlussverfahren gegen den Beschluss die Rechtsmittel zustehen, die zulässig wären, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte (vgl. § 93a Abs. 2 Satz 5 VwGO), insbesondere eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO (BVerfG 1 BvR 1188/10, juris Rn. 11) .
  • VGH Hessen, 11.07.2017 - 9 C 1497/12

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

    Eine Entscheidung im Wege des Nachverfahrens unterliegt deshalb nicht schon allein wegen dieser Verfahrensweise grundsätzlichen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 17.03.2009 - 1 BvR 432/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 4 C 2.10

    Ablehnung von Beweisanträgen; Abweichung von Flugrouten; Abwägung des Fluglärms;

    Ob der Anspruch der Kläger in den ausgesetzten Verfahren auf rechtliches Gehör und auf effektiven Rechtsschutz gewahrt wird, hängt insbesondere von der konkreten Gestaltung der sich an die Musterverfahren anschließenden Nachverfahren ab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 - NVwZ 2011, 611 Rn. 11, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.10.2015 - 9 C 1497/12

    FLUGHAFEN FRANKFURT MAIN; LÄRMBEWERTUNG; LÄRMERMITTLUNG; MUSTERVERFAHREN;

    Es hat vielmehr außerdem festgestellt, dass eine Entscheidung im Wege des Nachverfahrens nicht schon grundsätzlichen Bedenken unterliegt, da der Klägerin und damaligen Beschwerdeführerin auch im vereinfachten Beschlussverfahren gegen den Beschluss die Rechtsmittel zustehen, die zulässig wären, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte (vgl. § 93a Abs. 2 Satz 5 VwGO), insbesondere eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO (BVerfG 1 BvR 1188/10, [...] Rn. 11).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 31.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • VGH Hessen, 19.05.2017 - 9 C 1572/12
  • VGH Hessen, 21.02.2017 - 9 C 318/13

    BESCHLUSSVERFAHREN; JUSTIZGRUNDRECHT; MUSTERVERFAHREN; NACHVERFAHREN

  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12

    Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen

  • VGH Hessen, 17.11.2015 - 9 C 270/13

    EVIDENTE UNRICHTIGKEIT; FLUGLÄRMSCHUTZGESETZ; GRENZWERTE; MUSTERVERFAHREN;

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